Lifecycle
Architektur ist kein einmaliger Akt. Und sie ist kein Dauerzustand.
Architektur lebt – oder sie veraltet.
Das Architecture Responsibility Framework (ARF) beschreibt Architektur deshalb immer als Zustand mit Lebenszyklus.

1. Architektur entsteht nicht zufällig
Ein Architekturzustand entsteht nicht durch:
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implizite Übereinkünfte
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schleichende Entwicklung
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historische Gewohnheit
Ein Zustand existiert erst dann, wenn er bewusst akzeptiert wurde.
Der Lifecycle beginnt mit einer expliziten Entscheidung – nicht mit Implementierung.
2. Entstehen – vom Entscheid zur Gültigkeit
Ein Zustand wird gültig, wenn:
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eine Entscheidung getroffen wurde
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der Geltungsbereich definiert ist
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Verantwortung benannt ist
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der Zustand kommuniziert und akzeptiert ist
Erst dann dient er als Referenz für:
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Bewertung
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Abweichungen
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Governance
Vorher existiert nur Absicht.
3. Gültigkeit ist kein Dauerzustand
Gültigkeit bedeutet nicht Unveränderlichkeit.
Ein gültiger Zustand ist stabil, aber nicht sakrosankt.
ARF fordert deshalb:
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Kriterien für Überprüfung
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klare Anlässe für Neubewertung
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Bewusstsein für zeitliche Begrenzung
Was nicht überprüfbar ist, erstarrt.
4. Überprüfung ist Pflicht, nicht Misstrauen
Überprüfung bedeutet nicht:
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Infragestellung der Entscheidung
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Misstrauen gegenüber den Entscheidern
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permanente Rechtfertigung
Überprüfung bedeutet:
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Ist der Zustand noch tragfähig?
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Trägt er unter aktuellen Rahmenbedingungen?
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Ist der Worst Case weiterhin akzeptabel?
Nicht überprüfte Architektur verliert still ihre Gültigkeit.
5. Revision ist Teil der Verantwortung
Wenn ein Zustand nicht mehr trägt, muss er:
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angepasst
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ersetzt
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oder aufgehoben
werden.
ARF betrachtet Revision nicht als Scheitern, sondern als verantwortliches Handeln.
Was nicht revidiert werden darf, wurde nie sauber entschieden.
6. Aufhebung ist ein bewusster Akt
Ein Zustand verliert seine Gültigkeit nicht implizit.
Aufhebung ist eine Entscheidung.
Sie erfordert:
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Klarheit darüber, was nicht mehr gilt
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Kommunikation des Endes der Gültigkeit
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Umgang mit bestehenden Abweichungen
Ohne Aufhebung entstehen Schattenzustände.
8. Der Lifecycle endet nie vollständig
Auch aufgehobene Entscheidungen haben einen Platz:
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als Kontext
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als Lernquelle
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als historische Referenz
Aber:
Sie haben keine normative Wirkung mehr.
Vergangenheit erklärt – sie legitimiert nicht.
7. Parallelität ist erlaubt – Unklarheit nicht
ARF erlaubt:
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parallele Zustände
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Übergangsphasen
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temporäre Ausnahmen
Aber:
Nie ohne klare Kennzeichnung von Gültigkeit.
Parallelität ohne Klarheit zerstört Orientierung.
Zusammengefasst
Der Architektur-Lifecycle im ARF bedeutet:
explizites Entstehen - bewusste Gültigkeit - verpflichtende Überprüfung - verantwortliche Revision - klare Aufhebung
Architektur ist damit kein statisches Konstrukt,
sondern dauerhafte Verantwortung.

Mit Grundlagen, Prinzipien, Entscheidungen, Governance und Lifecycle ist der Rahmen vollständig.
ARF beantwortet nicht:
Wie baut man Systeme?
Sondern:
Wann gelten sie – und wer steht dafür ein?